700 Jahre Stadtrechte
Printed value | 60 Pfennige | Motif, Topic | Everything else |
Circulation | 30.025.000 | Valid until | December, 31 - 2002 |
Published | May, 02 - 1991 | Design | Wiese |
Description
Wappen der Städte .
Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), durch das ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde und Inbegriff der in einer Stadt gültigen Rechtssätze, auch im Gegensatz zum Landrecht, das zumeist von der Landesherrschaft festgelegt wurde. Das Stadtrecht ist kein einheitliches "Stadtgesetz", sondern besteht aus mehreren Privilegien (Niederlagsrecht, Zölle) und Einzelrechten, von denen meist das Marktrecht das älteste ist. Als Minderstadt werden Orte mit eingeschränktem Stadtrecht bezeichnet.
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